Amtsgericht Köln, 2020-12-30, 276 C 133/20

276 C 133/20Gericht erster Instanz30.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 276 C 133/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-30

Aktenzeichen: 276 C 133/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1230.276C133.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 276

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 374,47 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2020 Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche des Klägers gegenüber der U. GmbH, Hagen, wegen unnötiger Reparaturarbeiten bzw. wegen Abrechnung nicht vorgenommener Leistungen am Unfallfahrzeug zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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