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507a XIV ( L ) 287/20•Amtsgericht Köln, 2020-12-20, 507a XIV ( L ) 287/20
507a XIV ( L ) 287/20Gericht erster Instanz20.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-20
Aktenzeichen: 507a XIV ( L ) 287/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1220.507A.XIV.L287.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 507
In dem Freiheitsentziehungsverfahren
betreffend K, B. D.
geboren am 00.00.0000 in Hamburg,
wohnhaft E.-rstraße 31 in 00000 Köln
ergeht folgender Beschluss:
Die polizeiliche Ingewahrsamnahme ist zulässig.
Die Fortdauer der Freiheitsentziehung längstens bis zum 20.12.2020,
17:00 Uhr wird angeordnet.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
Der Betroffene trägt die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
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