Amtsgericht Köln, 2020-12-16, 118 C 548/19

118 C 548/19Gericht erster Instanz16.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 548/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-16

Aktenzeichen: 118 C 548/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1216.118C548.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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