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130 C 346/20•Amtsgericht Köln, 2020-11-23, 130 C 346/20
130 C 346/20Gericht erster Instanz23.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: 130 C 346/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1123.130C346.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 130
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 2.675,00 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2020 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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