Amtsgericht Köln, 2020-11-16, 142 C 201/18

142 C 201/18Gericht erster Instanz16.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 201/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-16

Aktenzeichen: 142 C 201/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1116.142C201.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 68,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.17 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.