Amtsgericht Köln, 2020-11-09, 264 C 103/20

264 C 103/20Gericht erster Instanz09.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 264 C 103/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-09

Aktenzeichen: 264 C 103/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1109.264C103.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 264

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.651,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 520,86 Euro seit dem 12.06.2019, aus 313,34 Euro seit dem 08.10.2019, aus 270,61 Euro seit dem 22.10.2019, aus 1.307,70 Euro seit dem 04.06.2020 und aus 238,74 Euro (abzüglich am 02.07.2010 gezahlter 22,13 Euro) seit dem 06.06.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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