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159 C 182/20•Amtsgericht Köln, 2020-10-30, 159 C 182/20
159 C 182/20Gericht erster Instanz30.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 159 C 182/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1030.159C182.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 159
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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