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138 C 298/20•Amtsgericht Köln, 2020-10-09, 138 C 298/20
138 C 298/20Gericht erster Instanz09.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 138 C 298/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1009.138C298.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 138
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger
€ 147,56 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2020
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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