Amtsgericht Köln, 2020-10-09, 138 C 298/20

138 C 298/20Gericht erster Instanz09.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 298/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-09

Aktenzeichen: 138 C 298/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1009.138C298.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 138

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger

€ 147,56 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2020

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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