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71 IN 487/07•Amtsgericht Köln, 2020-10-02, 71 IN 487/07
71 IN 487/07Gericht erster Instanz02.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-02
Aktenzeichen: 71 IN 487/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1002.71IN487.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 71
wird der sofortigen Beschwerde gegen den Planbestätigungsbeschluss vom 16.09.2020 nicht abgeholfen.
Die Akte wird dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
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