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124 C 271/20•Amtsgericht Köln, 2020-10-01, 124 C 271/20
124 C 271/20Gericht erster Instanz01.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: 124 C 271/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:1001.124C271.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 124
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger je 250,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 07.12.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu 16,71 %, die Beklagte zu 83,29 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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