Amtsgericht Köln, 2020-09-29, 150 C 450/19

150 C 450/19Gericht erster Instanz29.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 150 C 450/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-29

Aktenzeichen: 150 C 450/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0929.150C450.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 150

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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