Amtsgericht Köln, 2020-09-17, 523 Ds 443/19

523 Ds 443/19Gericht erster Instanz17.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 523 Ds 443/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-17

Aktenzeichen: 523 Ds 443/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0917.523DS443.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 523

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Untreue unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2016 (Az. 525 Ds 373/16) verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: § 266 Abs. 1 StGB

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