projekte
523 Ds 443/19•Amtsgericht Köln, 2020-09-17, 523 Ds 443/19
523 Ds 443/19Gericht erster Instanz17.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-17
Aktenzeichen: 523 Ds 443/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0917.523DS443.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 523
Die Angeklagte wird wegen Untreue unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 24.11.2016 (Az. 525 Ds 373/16) verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: § 266 Abs. 1 StGB
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.