Amtsgericht Köln, 2020-09-17, 127 C 440/20

127 C 440/20Gericht erster Instanz17.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 127 C 440/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-17

Aktenzeichen: 127 C 440/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0917.127C440.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 127

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid vom 04.08.2020 (Amtsgericht Schleswig - Mahngericht - Aktenzeichen: 20-9750150-0-0) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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