Amtsgericht Köln, 2020-09-08, 204 C 247/19

204 C 247/19Gericht erster Instanz08.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 204 C 247/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-08

Aktenzeichen: 204 C 247/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0908.204C247.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 204

Tenor

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 03.12.2019 zu TOP 13 (Beschlussfassung über Ergänzung der Zuwegung zum Eingang E-Str. 7 c wird für unwirksam erklärt.

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 03.12.2019 zu TOP 14 (Beschlussfassung über Rückbau der Feuerwehrzufahrt) wird für unwirksam erklärt.

Dem Verwalter werden die Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG auferlegt.

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