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204 C 247/19•Amtsgericht Köln, 2020-09-08, 204 C 247/19
204 C 247/19Gericht erster Instanz08.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 204 C 247/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0908.204C247.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 204
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 03.12.2019 zu TOP 13 (Beschlussfassung über Ergänzung der Zuwegung zum Eingang E-Str. 7 c wird für unwirksam erklärt.
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 03.12.2019 zu TOP 14 (Beschlussfassung über Rückbau der Feuerwehrzufahrt) wird für unwirksam erklärt.
Dem Verwalter werden die Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG auferlegt.
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