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146 C 192/19•Amtsgericht Köln, 2020-08-26, 146 C 192/19
146 C 192/19Gericht erster Instanz26.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: 146 C 192/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0826.146C192.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 146
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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