Amtsgericht Köln, 2020-08-20, 138 C 678/19

138 C 678/19Gericht erster Instanz20.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 678/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-20

Aktenzeichen: 138 C 678/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0820.138C678.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 138

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.722,94 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2019

sowie

außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 194,92 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2019

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, welche dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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