Amtsgericht Köln, 2020-08-18, 270 C 24/20

270 C 24/20Gericht erster Instanz18.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 270 C 24/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-18

Aktenzeichen: 270 C 24/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0818.270C24.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 270

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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