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138 C 266/20•Amtsgericht Köln, 2020-08-10, 138 C 266/20
138 C 266/20Gericht erster Instanz10.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-10
Aktenzeichen: 138 C 266/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0810.138C266.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 138
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus € 2.098,00 für den Zeitraum vom 25.04.2020 bis zum 12.06.2020
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 14% und die Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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