Amtsgericht Köln, 2020-08-10, 138 C 266/20

138 C 266/20Gericht erster Instanz10.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 266/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-10

Aktenzeichen: 138 C 266/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0810.138C266.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 138

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus € 2.098,00 für den Zeitraum vom 25.04.2020 bis zum 12.06.2020

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 14% und die Beklagte zu 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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