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281 M 97/20•Amtsgericht Köln, 2020-07-17, 281 M 97/20
281 M 97/20Gericht erster Instanz17.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-17
Aktenzeichen: 281 M 97/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0717.281M97.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 281
Die Erinnerung des Schuldners vom 07.01.2020 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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