Amtsgericht Köln, 2020-07-17, 281 M 97/20

281 M 97/20Gericht erster Instanz17.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 281 M 97/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-17

Aktenzeichen: 281 M 97/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0717.281M97.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 281

Tenor

Die Erinnerung des Schuldners vom 07.01.2020 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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