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227 C 6/17•Amtsgericht Köln, 2020-07-07, 227 C 6/17
227 C 6/17Gericht erster Instanz07.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-07
Aktenzeichen: 227 C 6/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0707.227C6.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 227
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.353,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens) tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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