Amtsgericht Köln, 2020-06-23, 210 C 224/17

210 C 224/17Gericht erster Instanz23.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 210 C 224/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-23

Aktenzeichen: 210 C 224/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0623.210C224.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 210

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Mietverhältnis über die 2-Zimmer- Wohnung E-straße xx, Köln, 3. OG links, Vorderhaus, ca. 70 qm groß, wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt zu folgenden ab dem 01.07.2020 geltenden Bedingungen: Die monatliche Kaltmiete beträgt 367,49 € zzgl. unveränderter Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 69,02 €. Im Übrigen gelten die Bedingungen gemäß Mietvertrag vom 23.06.1977 fort.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Antrag auf Protokollberichtigung der Beklagten vom 18.04.2019 wird zurückgewiesen.

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