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588 Ds 51/20•Amtsgericht Köln, 2020-06-20, 588 Ds 51/20
588 Ds 51/20Gericht erster Instanz20.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-20
Aktenzeichen: 588 Ds 51/20
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0620.588DS51.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 588
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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