Amtsgericht Köln, 2020-06-20, 588 Ds 51/20

588 Ds 51/20Gericht erster Instanz20.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 588 Ds 51/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-20

Aktenzeichen: 588 Ds 51/20

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0620.588DS51.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 588

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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