Amtsgericht Köln, 2020-06-10, 322 F 75/17

322 F 75/17Gericht erster Instanz10.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 322 F 75/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-10

Aktenzeichen: 322 F 75/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0610.322F75.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 322

Tenor

Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. in Höhe einer Ausgleichsforderung von 18.371,59 € bewilligt.

Im übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache Güterrecht vom 18.11.2019 erneut zurückgewiesen.

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