Amtsgericht Köln, 2020-05-19, 142 C 616/18

142 C 616/18Gericht erster Instanz19.05.2020

Regest

Flugbeförderungsvertrag: Unwirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 616/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-19

Aktenzeichen: 142 C 616/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0519.142C616.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Flugbeförderungsvertrag: Unwirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft.

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt (§ 91a ZPO).

Der Streitwert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

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