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120 C 137/19•Amtsgericht Köln, 2020-03-05, 120 C 137/19
120 C 137/19Gericht erster Instanz05.03.2020
Die anwaltliche Geschäftsgebühr wird bei der Erstattung eines durch Algorithmus generierten Mahnschreibens ausgelöst.
Entscheidungsdatum: 2020-03-05
Aktenzeichen: 120 C 137/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0305.120C137.19.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 120
Normen: §§ 280, 286 BGB
Die anwaltliche Geschäftsgebühr wird bei der Erstattung eines durch Algorithmus generierten Mahnschreibens ausgelöst.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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