Amtsgericht Köln, 2020-03-05, 120 C 137/19

120 C 137/19Gericht erster Instanz05.03.2020

Regest

Die anwaltliche Geschäftsgebühr wird bei der Erstattung eines durch Algorithmus generierten Mahnschreibens ausgelöst.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 120 C 137/19 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-05

Aktenzeichen: 120 C 137/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0305.120C137.19.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abteilung 120

Normen: §§ 280, 286 BGB

Leitsätze

Die anwaltliche Geschäftsgebühr wird bei der Erstattung eines durch Algorithmus generierten Mahnschreibens ausgelöst.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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