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118 C 65/18•Amtsgericht Köln, 2020-02-12, 118 C 65/18
118 C 65/18Gericht erster Instanz12.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 118 C 65/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0212.118C65.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 20.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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