Amtsgericht Köln, 2020-01-31, 269 C 72/19

269 C 72/19Gericht erster Instanz31.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 72/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-31

Aktenzeichen: 269 C 72/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0131.269C72.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 269

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.