Amtsgericht Köln, 2019-09-02, 142 C 448/18

142 C 448/18Gericht erster Instanz02.09.2019

Regest

Fluggastrechte: Unwirksamkeit einer Abtretung zum Zwecke der Forderungseinziehung wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 448/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-02

Aktenzeichen: 142 C 448/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0902.142C448.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Leitsätze

Fluggastrechte: Unwirksamkeit einer Abtretung zum Zwecke der Forderungseinziehung wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

Die Berufung wird zugelassen.

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