127 C 37/19•Amtsgericht Köln, 2019-08-30, 127 C 37/19
Amtsgericht Köln, 2019-08-30, 127 C 37/19
127 C 37/19Gericht erster Instanz30.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 127 C 37/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: 127 C 37/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0830.127C37.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 127
Tenor
Das Urteil vom 21.06.2019 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils einen Betrag in Höhe von 70,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von den außergerichtlich entstandenen Kosten für die anwaltliche Rechtsverfolgung in Höhe von 413,64 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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