Amtsgericht Köln, 2019-08-28, 118 C 104/19

118 C 104/19Gericht erster Instanz28.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 104/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-28

Aktenzeichen: 118 C 104/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0828.118C104.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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