115 C 223/19•Amtsgericht Köln, 2019-08-28, 115 C 223/19
Amtsgericht Köln, 2019-08-28, 115 C 223/19
115 C 223/19Gericht erster Instanz28.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 115 C 223/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-28
Aktenzeichen: 115 C 223/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0828.115C223.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 115
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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