Amtsgericht Köln, 2019-07-30, 261 C 77/19

261 C 77/19Gericht erster Instanz30.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 77/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-30

Aktenzeichen: 261 C 77/19

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0730.261C77.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 261

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 218,84 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.3.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16% und die Beklagte zu 84%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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