Amtsgericht Köln, 2019-07-25, 148 C 408/18

148 C 408/18Gericht erster Instanz25.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 148 C 408/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-25

Aktenzeichen: 148 C 408/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0725.148C408.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 148

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei die Kosten des Rechtsstreits bis zum 20.02.2019 zu tragen hat.

  2. Auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

  3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die beklagte Partei kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grundlage dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die klagende Partei zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages.

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