221 C 28/19•Amtsgericht Köln, 2019-07-19, 221 C 28/19
Amtsgericht Köln, 2019-07-19, 221 C 28/19
221 C 28/19Gericht erster Instanz19.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 221 C 28/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-19
Aktenzeichen: 221 C 28/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0719.221C28.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 221
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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