140 C 353/18•Amtsgericht Köln, 2019-05-23, 140 C 353/18
Amtsgericht Köln, 2019-05-23, 140 C 353/18
140 C 353/18Gericht erster Instanz23.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 140 C 353/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: 140 C 353/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0523.140C353.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 140
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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