Amtsgericht Köln, 2019-02-21, 137 C 211/18

137 C 211/18Gericht erster Instanz21.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 211/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-21

Aktenzeichen: 137 C 211/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0221.137C211.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen die Klägerin kein Anspruch auf Zahlung von 520,00 € zusteht, wie behauptet mit Schreiben vom 22.02.2018.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 84 %, im Übrigen trägt diese die Klägerin.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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