208 C 188/18•Amtsgericht Köln, 2019-02-15, 208 C 188/18
Amtsgericht Köln, 2019-02-15, 208 C 188/18
208 C 188/18Gericht erster Instanz15.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 208 C 188/18 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-15
Aktenzeichen: 208 C 188/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0215.208C188.18.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 208
Tenor
1.) Das klageabweisende Versäumnisurteil vom 06.11.2018 wird aufrechterhalten.
2.) Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.) Die Berufung wird zugelassen.
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