Amtsgericht Köln, 2019-02-15, 208 C 188/18

208 C 188/18Gericht erster Instanz15.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 208 C 188/18 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-15

Aktenzeichen: 208 C 188/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0215.208C188.18.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Abteilung 208

Tenor

1.) Das klageabweisende Versäumnisurteil vom 06.11.2018 wird aufrechterhalten.

2.) Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.) Die Berufung wird zugelassen.

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