902b OWi 163/18•Amtsgericht Köln, 2019-02-14, 902b OWi 163/18
Amtsgericht Köln, 2019-02-14, 902b OWi 163/18
902b OWi 163/18Gericht erster Instanz14.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 902b OWi 163/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 902b OWi 163/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0214.902B.OWI163.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 902b
Tenor
Der Betroffene wird wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 9 Abs. 1, 130 Abs.1 OWiG zu einer Geldbuße von 2.000,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 OWiG i. V. m. § 465 StPO.
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