215 C 70/18•Amtsgericht Köln, 2019-02-05, 215 C 70/18
Amtsgericht Köln, 2019-02-05, 215 C 70/18
215 C 70/18Gericht erster Instanz05.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 215 C 70/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-05
Aktenzeichen: 215 C 70/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0205.215C70.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 215
Tenor
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Eigentümerversammlung vom 04.07.2018 zu TOP 3 hinsichtlich der Positionen “1900, Direktzuordnung” in Höhe von insgesamt EUR 85,97“, zu TOP 4 und zu TOP 5 werden für ungültig zu erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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