710 Ds 207/18•Amtsgericht Köln, 2019-01-15, 710 Ds 207/18
Amtsgericht Köln, 2019-01-15, 710 Ds 207/18
710 Ds 207/18Gericht erster Instanz15.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 710 Ds 207/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-15
Aktenzeichen: 710 Ds 207/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0115.710DS207.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 710
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 900,00 EUR an folgende Einrichtung:Kinderschutzbund/Kinderschutz-Zentrum Köln, IBAN: DE00000000.
Der Geldbetrag ist zahlbar in 6 monatlichen Raten von 150,00 EUR. Die Ratenzahlung hat zu beginnen am 1. des Monats, der dem Datum dieses Beschlusses folgt.
Die Erfüllung der Auflagen ist dem Gericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens nachzuweisen.
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