Amtsgericht Köln, 2019-01-09, 265 C 72/18

265 C 72/18Gericht erster Instanz09.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 265 C 72/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-09

Aktenzeichen: 265 C 72/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:0109.265C72.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 265

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1882,36 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.07.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Rechtsanwaltsgebühren aus vorgerichtlicher Tätigkeit zu Händen seines Prozessbevollmächtigten i.H.v. 157,79 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18.09.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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