Amtsgericht Köln, 2018-12-19, 118 C 493/17

118 C 493/17Gericht erster Instanz19.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 493/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-19

Aktenzeichen: 118 C 493/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1219.118C493.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 118

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten des Einsatzes des Femtosekundenlasers im Rahmen der Katarakt-Operation für ihren Ehemann Dr. med. E., geb. am 27.07.1938, gemäß dem Kostenvoranschlag der Praxis Dr. C. vom 15.08.2017 im tariflichen Umfang zu erstatten in Höhe von (kalkuliert) 2.772,00 EUR. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 25 % die Klägerin und zu 75 % die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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