34 VI 666/17•Amtsgericht Köln, 2018-12-06, 34 VI 666/17
Amtsgericht Köln, 2018-12-06, 34 VI 666/17
34 VI 666/17Gericht erster Instanz06.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 34 VI 666/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-06
Aktenzeichen: 34 VI 666/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1206.34VI666.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 34
Tenor
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin C. H. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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