Amtsgericht Köln, 2018-11-26, 142 C 258/18

142 C 258/18Gericht erster Instanz26.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 258/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-26

Aktenzeichen: 142 C 258/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1126.142C258.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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