Amtsgericht Köln, 2018-11-09, 581 Ls 255/18

581 Ls 255/18Gericht erster Instanz09.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 581 Ls 255/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-09

Aktenzeichen: 581 Ls 255/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1109.581LS255.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 581

Tenor

Die Angeklagte wird wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Dopingmitteln in 273 Fällen und Betruges in 33 Fällen, in 32 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Das sichergestellte Bargeld in Höhe von 750,- Euro wird eingezogen. In Höhe von 41.873,51 Euro sowie 56.958,98 Euro wird die Einziehung des Wertersatzes angeordnet.

Von der Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.06.2018 (581 Ds 160/18) wird zur besseren Einwirkung auf die Angeklagte abgesehen.

Einzelstrafen: je 3 Monate Freiheitsstrafe

Angewandte Vorschriften: §§ 56 Nr. 13, 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG a.F, 96 Nr. 13 AMG, § 4 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 b AntidopG, 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 267 Abs. 1 3. Alt, Abs. 3 Nr. 1 1. Alt, 21, 52 , 53 , 56, 73 ff. StGB –

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