142 C 87/18•Amtsgericht Köln, 2018-10-01, 142 C 87/18
Amtsgericht Köln, 2018-10-01, 142 C 87/18
142 C 87/18Gericht erster Instanz01.10.2018
Regest
Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit der Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 87/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-01
Aktenzeichen: 142 C 87/18
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1001.142C87.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 142
Leitsätze
Insolvenzrecht: Zur Zulässigkeit der Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 23.04.2018 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum zwischen 15.3.2018 bis 19.7.2018 aus einer einem Betrag in Höhe von 1161,44 Euro zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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