116 C 550/17•Amtsgericht Köln, 2018-10-01, 116 C 550/17
Amtsgericht Köln, 2018-10-01, 116 C 550/17
116 C 550/17Gericht erster Instanz01.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 116 C 550/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-01
Aktenzeichen: 116 C 550/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:1001.116C550.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Berichtigungsbeschluss II
Tenor
Der Tenor des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 04.09.2018 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 27.09.2018 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im ersten Satz der Kostenentscheidung heißen muss:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagten zu 2. und 3. gesamtschuldnerisch zu 20%.
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