Amtsgericht Köln, 2018-09-25, 116 C 32/18

116 C 32/18Gericht erster Instanz25.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 116 C 32/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-25

Aktenzeichen: 116 C 32/18

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0925.116C32.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 116

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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