Amtsgericht Köln, 2018-03-20, 204 C 88/17

204 C 88/17Gericht erster Instanz20.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 204 C 88/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-20

Aktenzeichen: 204 C 88/17

ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0320.204C88.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 204

Tenor

Der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 08.05.2017 unter TOP 7 gefasste Beschluss (Diskussion und Beschlussfassung bezüglich einer Einigung zu den laufenden Verfahren und Gegebenheiten im Objekt) wird für nichtig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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