268 C 322/17•Amtsgericht Köln, 2018-03-12, 268 C 322/17
Amtsgericht Köln, 2018-03-12, 268 C 322/17
268 C 322/17Gericht erster Instanz12.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 268 C 322/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-12
Aktenzeichen: 268 C 322/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2018:0312.268C322.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 323,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 148,71 € seit dem 07.10.2017 und auf 174,96 € seit dem 10.11.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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